Sachverständigentätigkeit Bauabnahmen Baubegleitende Qualitätskontrolle Bauüberwachung Projektsteuerung

BAUÜBERWACHUNG
 
  • Selbstständige Durchführung von Straßen, Tief- und Hochbaumaßnahmen als Bauingenieur ab Leistungsphase 6 bis 9 HOAI mit Schwerpunkt Bauüberwachung
  • Umfangreiche Erfahrung bei der Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB),
  • bei der Vermeidung von Fehlerquellen im Leistungsverzeichnis,
  • bei der Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer,
  • bei der Prüfung der Beschaffenheit von Baustoffen und Bauteilen
  • Unabhängige Baubetreuung, Bauberatung, Prüfung von Aufmaßen, Rechnungen und Nachträgen

    „Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.“
    (BGB § 631 (1) Wesen des Werkvertrages)
 
 
         
         

 
zur Startseite >>>