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- Selbstständige
Durchführung von Straßen, Tief- und Hochbaumaßnahmen als Bauingenieur
ab Leistungsphase 6 bis 9 HOAI mit Schwerpunkt Bauüberwachung
- Umfangreiche
Erfahrung bei der Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB),
- bei der
Vermeidung von Fehlerquellen im Leistungsverzeichnis,
- bei der
Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer,
- bei der
Prüfung der Beschaffenheit von Baustoffen und Bauteilen
- Unabhängige
Baubetreuung, Bauberatung, Prüfung von Aufmaßen, Rechnungen und Nachträgen
„Durch
den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen
Werks, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.“
(BGB § 631 (1) Wesen des Werkvertrages)
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