Vor
Kauf des Grundstücks (un- oder bebaut) Prüfung auf Größe, Eingrenzung,
Auflagen und Erschließung. Bei technischen Abnahmen (also bevor Teile
der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung
entzogen werden) wird die Ausführungsqualität während der Bauphase dokumentiert.
Bei behördlichen Abnahmen wird die Übereinstimmung mit den öffentlich
rechtlichen Vorschriften festgestellt. Bei der Abnahme nach Fertigstellung
der Bauleistungen wird diese mit den noch vorhandenen Mängeln beurkundet
bevor eine Beweislastumkehr erfolgt. Ziel unserer Mitwirkung bei Abnahmen
Rechtzeitige Fehlererkennung und Mängelbeseitigung Erreichung finanzieller
Sicherheit auch nach Verjährung der Mängelansprüche Erreichung eines hohen
Wiederverkaufswertes
Mit
den Baumängelerscheinungen wächst aber auch das Sicherheitsdenken der
Bauherren, sich gegen den „Pfusch am Bau“ zu schützen.
|