Sachverständigentätigkeit Bauabnahmen Baubegleitende Qualitätskontrolle Bauüberwachung Projektsteuerung

BAUABNAHMEN
 

Vor Kauf des Grundstücks (un- oder bebaut) Prüfung auf Größe, Eingrenzung, Auflagen und Erschließung. Bei technischen Abnahmen (also bevor Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden) wird die Ausführungsqualität während der Bauphase dokumentiert. Bei behördlichen Abnahmen wird die Übereinstimmung mit den öffentlich rechtlichen Vorschriften festgestellt. Bei der Abnahme nach Fertigstellung der Bauleistungen wird diese mit den noch vorhandenen Mängeln beurkundet bevor eine Beweislastumkehr erfolgt. Ziel unserer Mitwirkung bei Abnahmen Rechtzeitige Fehlererkennung und Mängelbeseitigung Erreichung finanzieller Sicherheit auch nach Verjährung der Mängelansprüche Erreichung eines hohen Wiederverkaufswertes

Mit den Baumängelerscheinungen wächst aber auch das Sicherheitsdenken der Bauherren, sich gegen den „Pfusch am Bau“ zu schützen.

 
 
         
         

 
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